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Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

liebe Freunde der CDU,

für die politische Arbeit in der Gemeinde Seevetal, im Landkreis Harburg, in Niedersachsen und im Bund ist die CDU fortlaufend auf IHRE Spende angewiesen. Bitte untersützen Sie unsere politische Arbeit!

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IBAN: DE67 2406 0300 4419 0034 00
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bei der Volksbank Lüneburger Heide

Selbstverständlich sichern wir Ihnen zu, dass Ihre Spenden allein nach den Vorgaben des Parteiengesetzes und den Statuten der CDU verwendet werden. Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre genaue Adresse an, damit wir eine entsprechende Spendenbescheinigung ausstellen können.

Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihre Unterstützung!

Herzliche Grüße

Ihre CDU Seevetal


Rechtliche Informationen und weitere Möglichkeiten zum Spenden

Spenden natürlicher Personen

Spenden von natürlichen Personen können bis zu einem Gesamtumfang von 3.300,00 € pro Person im Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Bei zusammen veranlagten Ehegatten werden bis zu 6.600,00 € steuerlich berücksichtigt. Davon sind bis zu 1.650,00 € bzw. 3.300,00 € bei zusammen veranlagten Ehegatten nach § 34g Einkommensteuergesetz (EStG) absetzbar. Nach dieser Vorschrift wird die Hälfte dieses Betrages von der Steuerschuld abgezogen. Weitere 1.650,00 € bzw. 3.300,00 € bei zusammen veranlagten Ehegatten können nach § 10b EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dadurch reduziert sich der Betrag der Einkommensteuer in Höhe des individuellen Steuersatzes.

Publikationspflicht

Spenden, Mandatsträgerabgaben sowie Mitgliedsbeiträge eines Zuwenders an die CDU-Bundespartei oder einen oder mehrere ihrer Gebietsverbände oder Vereinigungen, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000,00 € übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift sowie der Gesamthöhe im Rechenschaftsbericht der Partei zu veröffentlichen. Alle Einzelspenden, Mandatsträgerabgaben und Mitgliedsbeiträge eines Zuwenders werden dabei zusammengerechnet.Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 € übersteigen, sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen. Dieser veröffentlicht die Spende unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache.

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Spenden

Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt.